Datenschutz

Datenschutzerklärung

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

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Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Verein Wassersport Grohn

Andreas Goldschmidt

Blauholzmühle 11

28717 Bremen

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

im Verein „Wassersport“ Grohn e.V. (VWG)

Der Verein „Wassersport“ Grohn e.V. im Nachfolgendem VWG genannt, bekennt sich zu einem verantwortungsbewusstem Umgang mit personenbezogenen Daten auf der Basis der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der E-Privacy- Verordnung sowie den ergänzenden Deutschen Datenschutzgesetzen (BDSG 2018;SGB).

Die Datenschutzverordnung wird im § NN (Bestandserhebung, Datenpflege und Datenschutz) der Satzung des VWG erwähnt. Die Datenschutzordnung spezifiziert für die Mitglieder des VWG die auf dieser Ebene definierten Prozesse sowie die Regularien zum Datenschutz.

§ 1

Die Kontaktdaten der Mitglieder im VWG werden auf der Basis der Art. 6 Absatz 1 (Buchst. b) DSGVO und der Satzung des VWG zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten erhoben und elektronisch gespeichert. Die Speicherung der Kontaktdaten ist für die Mitgliedschaft im VWG unabdingbar. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten kann jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall muss eine neue Kontaktadresse benannt werden. Das Mitglied bestätigt, dass das Einverständnis zur Weitergabe der personenbezogenen Daten der Vertreter des Mitgliedes an den Verein vorliegt. Sonstige Informationen zu den Funktionsträgern befreundeter Vereine und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem VWG grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind. (z.B. Speicherung von Telefonnummern, einzelne Funktionsträger befreundeter Vereine, Förderer des Vereins oder Sponsoren) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzen entgegensteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Kindes werden die nach Art. 8 DSGVO geltenden Regelungen der Einwilligung umgesetzt.

Zur Wahrnehmung de satzungsmäßigen Rechte gewährt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis.

Die dem VWG vorliegenden Informationen werden im EDV-System des VWG gespeichert. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich durch die Vorstandsmitglieder des VWG. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

§ 2

Eine Weitergabe an den Landessportbund, dem Motoryachtverband, dem Fachverband Segeln sowie im Versicherungsfall an das Versicherungsunternehmen findet auf der Basis der DSGVO, dem BDSG 2018 sowie der Satzung des VWG statt.

Sofern der VWG verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu übermitteln, erfolgt eine Weitergabe an Daten nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang.

§ 3

Neben der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitglieder werden auch personenbezogene Daten in den verschiedenen Abteilungen des VWG erhoben und elektronisch gespeichert.

Der VWG erhebt und speichert Daten im Rahmen von Liegeplan Sommer, Liegeplan Winter, Arbeitsdienst sowie Vereinsveranstaltungen, die im Internet oder/und der Verbandszeitschrift gegebenenfalls veröffentlicht werden.

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem VWG Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

§ 4

Der VWG informiert über die Verbandszeitschrift über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des VWG gemäß dem von Mitglied unterzeichneten Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet veröffentlicht.

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem VWG Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes oder Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des VWG entfernt. Der Verband benachrichtigt den entsprechenden Mitgliedsvereins über den Einwand bzw. Widerruf des Mitglieds.

§ 5

Zur Vorbereitung von Ehrungen werden personenbezogene Daten der zu ehrenden Person von den Mitgliedern des VWG zur Verfügung gestellt. Der VWG nutzt die personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Aufgaben. Der VWG stellt sicher, dass für von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Fotos die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.

§ 6

Der VWG hat einen Sportversicherungsvertrag mit der ARAG geschlossen. Eine Weitergabe der Vereinsdaten, Anschrift, Kontaktdaten und Mitgliederzahlen erfolgt jährlich seitens des VWG an die ARAG. Vereine können Zusatzversicherungen abschließen, diese werden vertraglich dann zwischen der ARAG und dem Mitgliedsverein geregelt. Der VWG stellt hierbei sicher dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet .

Der VWG hat ein Kooperationsabkommen mit der Sparkasse Bremen abgeschlossen. Er übermittelt einmal im Jahr eine Liste der Mitglieder an die Sparkasse Bremen, die den Namen und die Kontodaten enthält. Im Rahmen des Aufnahmeantrages wird von den Mitgliedern ein freiwilliges Einverständnis aktiv durch ankreuzen gegeben. Ein Mitglied kann der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten widersprechen; im Falle eines Widerspruchs werden seine Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt.

§ 7

Zur Erfüllung von rechtlichen Pflichten nach Art. 6 Absatz 1 Buchst. C DSGVO in Verbindung mit dem Bremischen Kindeswohlgesetz (BremKiWG) werden personenbezogene Daten an Behörden des Landes Bremen weitergeleitet.

§ 8

Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so wird die für diesen Bereich gültige Datenschutzinformation nach Art. 13. EU DSGVO unaufgefordert ausgehändigt beziehungsweise bei elektronischer Erhebung auf die Datenschutzinformation verlinkt und die Kenntnisnahme durch geeignete Verfahren dokumentiert.

Werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben so wird die für diesen Bereich gültige Datenschutzinformation nach Art. 14 EU DSGVO unaufgefordert ausgehändigt beziehungsweise bei elektronischer Erhebung auf die Datenschutzinformation verlinkt und die Kenntnisnahme durch geeignete Verfahren dokumentiert.

Sofern keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 DSGVO auf der Basis einer Einwilligung nach DSGVO erfolgen. Sie ist nur wirksam wenn sie freiwillig und – bezogen auf einen bestimmten Fall- informiert abgegeben wird.

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet nach Art. 33 EU DSGVO der VWG unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese gemäß Art. 55 zuständigen Aufsichtsbehörde.

§ 9

In dem Löschkonzept des VWG werden die Datenarten und die jeweiligen Aufbewahrungsfristen sowie technische Umsetzung der Datensperre bzw. Löschung der personenbezogenen Daten dokumentiert.

§ 10

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO können betroffene Personen von dem VWG eine Bestätigung darüber verlangen ob dort sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und wenn dies der Fall ist welche Daten dies genau sind.

Nach Auskunftserteilung an die betroffene Person kann nach Art. 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 DSGVO je nach Sachverhalt schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen, möglichst in Form einer Kopie der personenbezogen Daten, Art 15 Abs. 3 DSGVO. Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Monatsfrist überschritten werden.

§ 11

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten des Mitglieds sofort gelöscht, es sei denn es bestehen verbandsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen des Verbandes zu einer längeren Aufbewahrung (§§145-147 AO). Die Beendigung der Mitgliedschaft ist in der Satzung des VWG geregelt.

Falls Daten weiter gegeben wurden ist der Verband verpflichtet bei der empfangenen Stelle dafür zu sorgen das die Daten dort gelöscht werden.

§ 12

Alle Personen die Zugang zu Mitgliederdaten haben d,.h. Insbesondere die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes welche für ihre Aufgaben Mitgliederdaten erhalten werden schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

§ 13

Nach Art. 5 Abs. 1 (f) DSGVO werden im VWG personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. (Integrität und Vertraulichkeit).

Beschlossen durch den Geschäftsführenden Vorstand am: 09. Oktober 2018